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Amadeus FiRe: 17. Arbeitsrechtstag Rhein-Main mit Barbara Reinhard

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Am 16. März 2017 fand im Frankfurt Marriott Hotel zum 17. Mal der Arbeitsrechtstag Rhein-Main der Amadeus FiRe statt. Auf der Veranstaltung, in deren Rahmen führende Experten aus der Richter- und Anwaltschaft zu aktuellen Themen im Arbeitsrecht Stellung beziehen, war Kliemt & Vollstädt wie schon in den Vorjahren durch unsere Partnerin Dr. Barbara Reinhard vertreten. Diese behandelte das Thema „Arbeitnehmerdatenschutz reloaded: Gesetzliche Neuregelungen und Regelungsansätze für die Praxis“.

Im Umfeld digitalisierter Arbeitsplätze, zunehmend vernetzter Arbeitswelten und einer Industrie 4.0 spielt der Arbeitnehmerdatenschutz eine bedeutende Rolle. Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter hinreichend zu wahren und zugleich in einem kompetitiven Wettbewerbsumfeld jede mögliche Prozessoptimierung ausreichend zu nutzen. Zugleich müssen sie den Forderungen der Datenschutzbehörden, der Anti-Terrorlisten-Auskünfte und einer hinreichenden Prüf- und Compliance-Struktur gerecht werden. In diesem ohnehin schwierigen Regelungsumfeld kommen nun neue Anforderungen auf die Unternehmen zu. Nach langem Ringen wurde auf europäischer Ebene im April 2016 die Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die dem deutschen Gesetzgeber zwar einen weiten Regelungsspielraum belässt, aber auch unmittelbar zwingendes Recht setzt. Und auch der deutsche Gesetzgeber hat das Datenschutzprojekt noch einmal in Angriff genommen. Es liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 vor. 

Frau Dr. Reinhard gab in ihrem Vortrag einen Überblick über die europäische und deutsche Gesetzeslage und aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung. Dabei wurden auch Themen diskutiert, die gesetzlich nach wie vor nicht geregelt, aber von enormer praktischer Bedeutung sind, wie der Konzerndatenschutz, der Umgang mit internationalem Datentransfer oder die Datennutzung zur Aufklärung von Vertrags- und Pflichtverletzungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sowie die betriebsverfassungsrechtlichen Bezüge dieser Themen.

Wir freuen uns über das erneut sehr positive Feedback, welches uns auch in diesem Jahr zu dem Vortrag erreicht hat. Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind mit Spannung zu beobachten – wir halten Sie in jedem Fall in diesem Blog auf dem Laufenden.

KLIEMT.Arbeitsrecht




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