Vorstandsvergütung: Voraussichtlich Anpassung durch ARUG II und Reform des DCGK notwendig

Die Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ist für alle Stakeholder ein sensibles Thema. Hohe Vergütungen oder Abfindungen besitzen vor allem dann hohes Empörungspotential, wenn die Entwicklung der Gesellschaft die gewährten Zahlungen nach der öffentlichen Wahrnehmung nicht rechtfertigt. Vor diesem Hintergrund schauen auch institutionelle Anleger oder Stimmrechtsberater sehr genau auf die Vergütung der Unternehmensleitungen. Durch die Reform der EU-Aktionärsrechterichtlinie, die bis zum 10.6.2019 in deutsches Recht…

Restrukturierung mit Freiwilligenprogramm

Die zeit- und kostengerechte Umsetzung von großen Restrukturierungen ist mit mannigfaltigen Herausforderungen verbunden. Richtig eingesetzt können dabei Freiwilligenprogramme bei kreativer und passgenauer Ausgestaltung ein für alle Beteiligten attraktives und effektives Instrument des Personalabbaus darstellen. Allerdings lauern auch einige rechtliche Fallstricke, die es durch sorgfältige Planung zu vermeiden gilt. Unter einem Freiwilligenprogramm versteht man die Durchführung eines Personalabbaus durch den systematischen Abschluss von Aufhebungsverträgen zu in…

Vorsicht bei der Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder ist nicht selten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und öffentlichkeitswirksamer strafrechtlicher Ermittlungen (siehe hierzu bereits den Blogbeitrag von Jörn-Philipp Klimburg vom 11.3.2016). Grund hierfür ist das Fehlen klarer gesetzlicher Vorschriften. Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht – im Gegenteil: Eine Gesetzesinitiative, nach der § 37 BetrVG ergänzt werden sollte, ist gescheitert. 78 Satz 2 BetrVG bestimmt, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder…

Drum prüfe, wer sich kürzer bindet: Die Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages bedarf eines Sachgrundes!

Die einvernehmliche Verkürzung der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages birgt ungeahnte Risiken: Denn nach einer neuen Entscheidung des BAG (Urt. v. 16.12.2016 – 7 AZR 49/15) kann eine Vereinbarung, mit der die Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages geändert wird, eine neue Befristung darstellen. Eine solche bedarf nach Auffassung des BAG eines sachlichen Grundes, da eine (erneute) sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ausgeschlossen sei. Die…

Umgang mit anonymen Hinweisen

„Manches, was alle wissen, wird erst dann ein Skandal, wenn einer es sagt.“ Wie viel Wahres in diesem Sprichwort liegt, zeigt sich immer wieder, wenn Arbeitnehmer an die Öffentlichkeit treten und die bei ihrem Arbeitgeber vorhandenen Missstände publik machen. Das Phänomen des Whistleblowings muss für Unternehmen indes kein rotes Tuch sein. Können die Mitarbeiter unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität etwaige Gesetzes- oder Compliance-Verstöße unternehmensintern…

Klageverzicht im Abwicklungsvertrag: Ein gutes Zeugnis reicht nicht (mehr)!

Häufig liegt es im Interesse des Arbeitgebers, in Abwicklungsverträgen einen sog. Klageverzicht vorzusehen. Zulässig ist dies nach der Rechtsprechung des BAG nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 BGB allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer für den Klageverzicht eine kompensierende Gegenleistung erhält. In einer jüngeren Entscheidung konkretisiert das BAG diese Grenze der Vertragsgestaltung (BAG v. 24.9.2015 – 2 AZR 347/14): Die Entscheidung betrifft die Frage, ob und…

Kann der Betriebsrat einen Geschäftsführer "entfernen" lassen?

§ 104 Satz 1 BetrVG berechtigt den Betriebsrat, vom Arbeitgeber die Entlassung bzw. Versetzung eines Arbeitnehmers zu verlangen, wenn dieser den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört hat und diese Störungen auf einem gesetzeswidrigen Verhalten beruhen oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs.1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verursacht sind. Diese Vorschrift wollte sich ein Betriebsrat in einem durchaus als kurios zu bezeichnenden Fall zu Nutze machen:…

„Garden Leave“ – Chancen und Risiken

Immer häufiger begegnet man dem Begriff der „Garden Leave“. Seinen Ursprung hat dieser blumige Ausdruck im britischen Recht. Er bezeichnet dort schlicht die Freistellung des Arbeitnehmers im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf seiner Kündigungsfrist. Dabei liegt die Freistellung häufig im Interesse des Arbeitgebers: Sie dient dazu, den Mitarbeiter möglichst schnell von Kunden und dem Zugang zu sensiblen Geschäftsdaten abzuschneiden, die der Mitarbeiter bei einem Wechsel…