Gleiche Spielregeln für alle - Altersvorsorgebeiträge in der Insolvenz

Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und (gesetzlich) unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind nach § 7 Abs. 1 und 2 BetrAVG besonders insolvenzgeschützt. Die Einstandspflicht des Pensionssicherungsvereins bewahrt den Arbeitnehmer im Regelfall vor dem Verlust seiner Altersversorgung in Folge der Insolvenz seines (früheren) Arbeitgebers. Wie sieht es aber aus mit dem Insolvenzschutz von nicht abgeführten Beiträgen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung? Sind Arbeitnehmer insoweit gegenüber Insolvenzgläubigern privilegiert? Das BAG…

Privilegierungen im Insolvenzarbeitsrecht - Schaffung einer neuen Personalstruktur

Die Rechtsordnung bietet eine Vielzahl rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, um die Sanierung von Unternehmen zu ermöglichen. Insbesondere die Insolvenzordnung mit ihren Vorschriften zum Insolvenzarbeitsrecht hält weitgehende Gestaltungsformen bereit, um Unternehmen (übertragend) sanieren zu können. Aus der Sicht von potentiellen Investoren bietet unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung einer neuen Personalstruktur Gelegenheit, ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen zu erwerben. Hintergrund Es entspricht regelmäßig dem Interesse von Investoren,…

Der Sozialplan in der Insolvenz

Auch in der Insolvenz unterliegen Unternehmen, die eine Betriebsänderung durchführen wollen, der Sozialplanpflicht. Jedoch sieht die Insolvenzordnung für Sozialpläne in der Insolvenz insolvenzspezifische Sonderregelungen insbesondere mit Blick auf die Höhe des zulässigen Sozialplanvolumens vor. So dürfen Abfindungsleistungen in einem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossenen Sozialplan gemäß § 123 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 InsO zweieinhalb Bruttomonatsgehälter pro abfindungsberechtigtem Arbeitnehmer (absolute Obergrenze) und ein Drittel…