Die Sommerferien stehen vor der Tür. Doch wo soll es hingehen? Der erste Impuls: Bloß weit weg von dem alltäglichen „Corona-Trubel“. Allerdings ist Vorsicht bei der Wahl des Reiseziels geboten. Gegenwärtig Corona-bedingt als „Risikogebiet“ definierte Urlaubsziele à la „oh wie schön ist Panama“, bergen arbeitsrechtliche Stolperfallen, die in nachstehendem Beitrag beleuchtet werden sollen. Melde- und Quarantänepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz Auf Grundlage der von dem Bundesministerium … Lohnfortzahlung nach Urlaubsrückkehr aus einem Corona-Risikogebiet – Häusliche Quarantäne auf Kosten des Arbeitgebers? weiterlesen
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