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Wir sind (k)ein Team – zum Anspruch auf identische Arbeitszeugnisse bei Scrum & Co.

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Die agile Transformation macht auch vor der Arbeitswelt keinen Halt. Arbeiten in agilen Projektteams liegt im Trend, wie beispielsweise nach der Scrum-Methode. Kennzeichnend für Scrum und andere Formen agilen Projektmanagements sind die Selbstorganisation und interdisziplinäre Zusammensetzung des Teams. Das Team kontrolliert und reguliert sich selbst. Der Erfolg des Projektes wird als Erfolg des gesamten Teams betrachtet. Doch folgt daraus, dass innerhalb des Teams allen Mitgliedern identische Arbeitszeugnisse auszustellen sind? Die klare Antwort des Arbeitsgerichts Lübeck lautet: Nein – individuelle Beurteilungen bleiben auch in agilen Projektteams möglich. Lesen Sie dazu unseren Beitrag.

Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (sog. einfaches Zeugnis). Der Arbeitnehmer kann nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (sog. qualifiziertes Zeugnis). Das Zeugnis muss in erster Linie der Wahrheit entsprechen (Wahrheitspflicht). Daneben soll ein Zeugnis das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (Wohlwollenspflicht). Das Arbeitszeugnis kann aber nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein (vgl. BAG, Urteil vom 14. Juni 2016 – 9 AZR 8/15).

Arbeiten nach der Scrum-Methode  

Die Arbeit nach der Scrum-Methode ist die derzeit wohl am meisten genutzte Art agilen Projektmanagements. Wichtigste Kennzeichen eines Scrum-Teams sind dessen interdisziplinäre Zusammensetzung sowie die Selbstorganisation. Beim Arbeiten nach der Scrum-Methode bestehen nur wenige Regeln. Fachliche Weisungen durch den Arbeitgeber werden auf ein Minimum beschränkt. Stattdessen kontrolliert und reguliert sich die Arbeitsgruppe selbst. In Scrum-Teams wird auf traditionelle Hierarchien verzichtet. Die Teammitglieder sind gleichberechtigt. Der Arbeitserfolg wird dabei anhand des Gruppenerfolgs gemessen. Individuelle Leistungen und Erfolge treten in den Hintergrund.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck

Das Arbeitsgericht Lübeck hatte sich in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2020 – 4 Ca 2222/19 mit einer Forderung auf Zeugnisberichtung eines Arbeitnehmers zu befassen, der bei der Beklagten als Mitglied eines Scrum-Teams tätig war. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte dem Kläger ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Kläger war der Auffassung, die Beklagte habe ihn im Vergleich zu den übrigen Team-Mitgliedern schlechter bewertet, und verlangte die Angleichung seines Zeugnisses. Seinen vermeintlichen Anspruch auf ein gleichlautendes Zeugnis begründete der Kläger mit dem Zurücktreten individueller Arbeitsleistungen innerhalb eines Scrum-Teams. Der Arbeitserfolg werde bei der Arbeit nach der Scrum-Methode vorrangig anhand des Erreichens der Team-Ziele gemessen. Demnach sei die Arbeitsleistung des Klägers gleichermaßen zu bewerten wie die der übrigen Team-Mitglieder.

Das Arbeitsgericht Lübeck hat die Klage abgewiesen. Ein Anspruch auf ein gleichlautendes Arbeitszeugnis bestehe auch bei Arbeit in agilen Projektteams nicht. Die individuellen Arbeitsleistungen seien auch bei Arbeit nach der Scrum-Methode messbar und allein maßgeblich für die Tätigkeitsbeschreibungen und Leistungsbewertungen in Arbeitszeugnissen. Dem stehe die Arbeit in agilen Projektteams nicht grundsätzlich entgegen, selbst wenn die verwendete Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stelle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht hat die Berufung zugelassen.

Bewertung und Auswirkungen für die Praxis

Die Ausführungen des Arbeitsgerichts Lübeck sind überzeugend. Auch beim Arbeiten in agilen Projektteams ist die Ausstellung individueller Arbeitszeugnisse möglich und im Hinblick auf die Wahrheitspflicht des Arbeitgebers auch notwendig. Eine enge Zusammenarbeit im Team führt nicht automatisch zum Anspruch auf identische Arbeitszeugnisse. Individuelle Leistungsbeurteilungen bleiben auch in agilen Projektteams möglich, bei denen der Gesamterfolg des Teams im Vordergrund steht.

Arbeitgeber sind demzufolge im Hinblick auf die Zeugniserstellung gehalten, auch bei agiler Projektarbeit die individuelle Leistungsbeurteilung nachzuverfolgen. Mangels klassischer Rollenverteilung in agilen Projektteams wird die übliche Leistungsbewertung durch den der disziplinarischen Vorgesetzten kaum möglich sein. Arbeitgeber werden daher neue Methoden zu Leistungsbeurteilung von Arbeitnehmern entwickeln müssen. Bei der Arbeit in agilen Projektteams käme beispielsweise die Befragung der übrigen Team-Mitglieder nach deren Einschätzung der Arbeitsleistungen des jeweiligen Arbeitnehmers in Betracht.

KLIEMT.Arbeitsrecht




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