Donnerstag
Autor Dr. Markus Bohnau
27.06.2019
Donnerstag
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Was hat der Verzehr eines vergoldeten Steaks in einem Nobelrestaurant in Dubai mit deutschem Arbeitsrecht zu tun? Das ergibt sich bei einem Blick auf den Hauptprotagonisten und seinen Arbeitgeber: Franck Ribéry und Bayern München. Ganzen Artikel lesen
14.01.2019
Montag
Montag
„Nie mehr zweite Liga“ – Vertragsverlängerung nur bei Klassenerhalt?
Die Ligazugehörigkeit ist im Profisport nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich von herausragender Bedeutung. Allerdings ist die Ligazugehörigkeit nicht nur bei „Fahrstuhlmannschaften“ eine ungewisse Variable. Es liegt im Interesse des Sportvereins, diesen Umstand auch in den Arbeitsverträgen seiner Mitarbeiter abzubilden. Aber kann ein Verein auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses an den Klassenerhalt knüpfen, indem z.B. die Vertragsverlängerung des Trainers „nur für die 1. Liga“ gelten soll (u.a. derzeit in dieser Situation: Fortuna Düsseldorf und Trainer Friedhelm Funkel)? Arbeitsrechtlich sind insbesondere drei Gestaltungsvarianten denkbar, deren mögliche Vorteile und Risiken wir im Folgenden aufzeigen: Ganzen Artikel lesen
25.06.2018
Montag
Montag
„Heinz gegen Mainz“ – Die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts
Anfang des Jahres konnte die Profifußball-Welt aufatmen, jedenfalls die Vereine – Heinz Müller und einige andere Spieler weniger. Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts („BAG“) hat einen Schlussstrich unter das Verfahren Heinz Müller gegen Mainz 05 gezogen und die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem ehemaligen Keeper rechtskräftig für wirksam erklärt (Urteil vom 16.1.2018 - 7 AZR 312/16). Die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe liegen nunmehr vor. Die vorangegangene Pressemitteilung des BAG hatte naturgemäß einige Fragen offengelassen. So blieb unklar, inwieweit die Entscheidung auf untere Profiligen im Fußball oder andere Sportarten übertragbar ist. Auch blieb offen, wie die Einschränkung zu verstehen ist, wonach eine Befristung nur „regelmäßig“ gerechtfertigt sein soll (wir hatten hier berichtet). Die Analyse der Urteilsbegründung: Ganzen Artikel lesen
13.12.2017
Mittwoch
Mittwoch
„Drittanstellung“ von Vorstandsmitgliedern – Einfach kann jeder
Bei der Anstellung von Vorstandsmitgliedern sind zwei Rechtsbeziehungen zu unterscheiden: Durch die Bestellung (§ 84 Abs. 1 Satz 1 AktG) entsteht ein organschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Vorstandsmitglied und Aktiengesellschaft. Hiervon zu trennen ist das schuldrechtliche Anstellungsverhältnis (§ 84 Abs. 3 Satz 5 AktG), welches üblicherweise durch einen Dienstvertrag geregelt wird, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Vorstandsmitglieds ausgestaltet („Vorstandsanstellungsvertrag“). Im Regelfall bestehen beide Rechtsbeziehungen zwischen denselben Parteien, d.h. der Vorstandsanstellungsvertrag wird mit der Aktiengesellschaft abgeschlossen, die das Vorstandsmitglied bestellt. Ganzen Artikel lesen
22.08.2017
Dienstag
Dienstag
Zankapfel Einigungsstellenvorsitz: Wer wird’s denn?
Bei Scheitern der Verhandlungen in bestimmten mitbestimmten Angelegenheiten können Arbeitgeber bzw. Betriebsrat ein Einigungsstellenverfahren initiieren. Hierzu muss ein unparteiischer Vorsitzender bestimmt werden (einvernehmlich oder gerichtlich). Der Einfluss des Einigungsstellenvorsitzenden ist kaum zu unterschätzen, weil er großen Spielraum bei Verfahrensfragen und Sachentscheidung hat. Nicht selten erleben Arbeitgeber böse Überraschungen, wenn die „falsche“ Person Einigungsstellenvorsitzender wird. Doch wer bestimmt die Besetzung dieser Schlüsselposition? Und welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, auf eine geeignete Besetzung hinzuwirken? Eine weniger übliche Konstellation hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zuletzt zu entscheiden (Beschluss vom 24.2.2017 – 9 TaBV 11/17). Ganzen Artikel lesen
25.04.2017
Dienstag
Dienstag
Das kann teuer werden – Festsetzung von Boni durch die Arbeitsgerichte
Flexible Entgeltsysteme werden von vielen Unternehmen genutzt, um Leistungsanreize zu setzen und auch beim Bonus auf unvorhergesehene finanzielle Entwicklungen reagieren zu können. Dabei greifen Unternehmen auf Ermessensboni zurück, um sich so Flexibilität bei der Bonushöhe zu schaffen. Begrenzt wird die Flexibilität durch das „billige Ermessen“. Solche Regelungen sind von der Rechtsprechung anerkannt und schnell und einfach in den Arbeitsvertrag eingebaut. Unternehmen sollten bei Gestaltung und Anwendung von Ermessensboni sorgfältig vorgehen. Sonst kann auf diese vermeintlich einfache flexible Entgeltgestaltung ein teures Erwachen folgen. Ganzen Artikel lesen
21.06.2016
Dienstag
Dienstag
Entscheidend ist auf’m Platz – Befristung von Arbeitsverträgen mit Profifußballern
Grau is alle Theorie – entscheidend is auf’m Platz. Mit diesem Zitat von Alfred (Adi) Preißler lässt sich die Thematik bei Arbeitsverträgen im Profifußball treffend zusammenfassen. Dies jedenfalls, wenn man der Begründung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz folgt. Nachdem das Arbeitsgericht Mainz im Fall des ehemaligen Mainzer Keepers Heinz Müller kurzzeitig die deutsche Fußballwelt die Luft anhalten ließ, sorgte insoweit das LAG Rheinland-Pfalz zunächst für Beruhigung in der Szene. Zunächst, weil es demnächst zu einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kommen könnte. Nicht überraschend wäre allerdings, wie bereits in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen, wenn der Fall Heinz Müller kurzfristig durch einen Vergleich beendet wird. Ganzen Artikel lesen
11.12.2015
Freitag
Freitag
Der Gemeinschaftsbetrieb als Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung
Durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und ablehnende Haltung von Arbeitnehmervertretern ist die Arbeitnehmerüberlassung nicht einfacher geworden. Andere Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes (z.B. Werkverträge) sind in der Praxis nur begrenzt tauglich. Unternehmen allerdings benötigen nach wie vor flexibles und kostengünstigeres Personal. Insoweit kann der Gemeinschaftsbetrieb eine Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Werden die Voraussetzungen des Gemeinschaftsbetriebs erfüllt, greifen die Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung nicht. Ganzen Artikel lesen