19.10.2017
Donnerstag
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Ignorieren ist keine Lösung – der EBR kraft Gesetzes
Für Unternehmen, deren zentrale Leitung ihren Sitz in Deutschland hat, regelt das Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz – EBRG) seit 1996 wann und wie ein Europäischer Betriebsrat (EBR) gegründet werden kann beziehungsweise muss. Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 15. Juli 2016 klargestellt, dass der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Arbeitnehmer einen Antrag auf Errichtung eines EBR gestellt haben, tätig werden muss. Ansonsten droht ihm die Errichtung eines EBR kraft Gesetzes. Damit bestätigte das Gericht ein obiter dictum des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2004 (29.6.2004 - 1 ABR 32/99). Ganzen Artikel lesen