Statuswechsel durch „Selbstausleihe“? – Wenn der Geschäftsführer mit anpackt

Externe Arbeitskräfte werden in fast jedem Unternehmen und in allen Branchen benötigt. Es haben sich die verschiedensten Modelle etabliert, um vorübergehenden Mehrarbeitsbedarf ohne die kostenträchtige Einstellung eigener Arbeitskräfte zu decken, z.B. durch Einsatz freier Mitarbeiter oder Auftragsvergabe an Werk- und Dienstunternehmer. Eine häufig anzutreffende Konstellation ist die Zwischenschaltung einer „Ein-Mann-GmbH“. Oftmals werden auch Leiharbeitsfirmen bemüht. Werden dabei aber die Maßgaben von Gesetz und Rechtsprechung nicht…

Konzernleihe – Notausgang oder Sackgasse?

Die Gestaltungsspielräume für Arbeitgeber im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind seit Inkrafttreten der umfangreichen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („AÜG“) zum 01.04.2017 deutlich geschrumpft. In Konzernen bietet sich daher ein auf den ersten Blick einfacher Ausweg an: die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG. Doch ist dieser Weg in allen Wirtschaftszweigen möglich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und ist dieses Konzernprivileg überhaupt europarechtskonform? Diese…

„Equal Pay“ nach dem AÜG – Gleicher Lohn, unklarer Vergleichsmaßstab?

Die seit 1. April 2017 geltenden Änderungen des AÜG haben den nunmehr als „Gleichstellungsgrundsatz“ definierten Grundsatz des equal pay an sich unangetastet gelassen; er ist nunmehr in § 8 AÜG zusammengefasst. Der Verleiher ist nach wie vor verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt zu gewähren. Und wie bisher sind Maßstab die Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammmitarbeiter…

Nach der AÜG-Reform: Kein Streikbrechereinsatz von Leiharbeitnehmern

Bereits nach bisheriger Rechtslage waren Leiharbeitnehmer nicht verpflichtet, bei einem unmittelbar bestreikten Entleiher tätig zu sein. Bei entsprechender Bereitschaft der Leiharbeitnehmer und Fehlen eines tariflichen Streikeinsatzverbots konnten Unternehmen aber Streiks durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern abfedern, was in den letzten Jahren zunehmend auch geschehen ist. Nach der zum 01.04.2017 in Kraft getretenen AÜG-Reform besteht diese Möglichkeit nicht mehr: Mit der Neufassung des § 11 Abs. 5 AÜG…

„Mehr Freiheit für Mischunternehmen“ - Neues vom BSG und der BA zur Arbeitnehmerüberlassung

  Die Bundesagentur für Arbeit setzte bislang Unternehmen, die neben ihrem eigentlichen Zweck Arbeitnehmerüberlassung betreiben (sog. „Mischunternehmen“), enge Grenzen bei der Inbezugnahme von Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche. Faktisch waren damit Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz bei der Arbeitnehmerüberlassung nur sehr eingeschränkt möglich. Das BSG hat diese Praxis in einer Entscheidung vom 12.10.2016 (Az. B 11 AL 6/15 R) für rechtswidrig erklärt. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre „fachlichen…

Leiharbeitnehmer zählen. Oder doch nicht?

Das Arbeitsrecht kennt zahlreiche Schwellenwerte. Immer wieder stellt sich die Frage, ob Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers bei der Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigen sind. Bislang gerichtlich noch nicht entschieden war die Frage, ob Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Betriebsgröße nach § 17 Abs. 1 KSchG zu berücksichtigen sind. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf setzt sich in der Entscheidung vom 8. August 2016 (Az. 11 Sa 705/15)…

Der neue § 611a BGB: Alles neu macht der ... April

Neben einer Vielzahl von praxisrelevanten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Novellierung des AÜG zum 01.04.2017 einen neuen Paragraphen an anderer Stelle eingefügt: § 611a BGB. Damit ist erstmals der Arbeitsvertrag als eigener Vertragstyp gesetzlich geregelt. Hierdurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Transparenz verbessert und eine erhöhte Rechtssicherheit geboten werden. Der „Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung“ soll besser bekämpft werden…

Checkliste AÜG: Fit für den 1. April?

Am 1. April 2017 tritt das novellierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Bei Nichtbeachtung der neuen Regelungen drohen teils drastische Sanktionen. Spätestens jetzt sollten Unternehmen prüfen, ob sie „AÜG-compliant“ sind. Falls nicht, sollten kurzfristig die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Wir haben die wichtigsten To Do’s in einer Checkliste zusammengestellt: Arbeitnehmerüberlassungs-Verträge prüfen Genügen bestehende Arbeitnehmerüberlassungsverträge den neuen gesetzlichen Anforderungen? Andernfalls sollten schnellstmöglich die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden….

Kurzupdate: Neue "Fachliche Weisungen" zum AÜG

Gestern hat die Bundesagentur für Arbeit die mit Spannung erwartete Geschäftsanweisung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz („AÜG“) [*.PDF, direkter Download] veröffentlicht, die jetzt auch die am 1. April 2017 in Kraft tretenden Neuregelungen des AÜG berücksichtigt. Das 101 Seiten (!) starke, druckfrische Werk trägt nunmehr den schicken Namen „Fachliche Weisungen“ und soll dem Praktiker die Umsetzung der Neuregelungen erleichtern. Ein detaillierterer Blick auf die „Fachlichen Weisungen“ und ihre…

Die AÜG-Reform: Was müssen Entleiher beachten?

Zum 1. April 2017 wird alles anders bei der Arbeitnehmerüberlassung. So oder so ähnlich wird die AÜG-Reform wahrgenommen. Der „durchschnittliche Entleiher“ fragt sich jedoch: Welche Änderungen sind für „mein Unternehmen“ konkret relevant? Wir stellen die wichtigsten Aspekte vor, auf die Entleiher – und zwar ab sofort – achten sollten. Wirklich, ab sofort beachten? Nicht selten haben Entleiher die Wahrnehmung, dass alles Notwendige noch nach Inkrafttreten…