Tarifvertragliche Sonderzuwendung: Pflicht zur Rückzahlung wirksam

„Gut, dass ich tarifgebunden bin!“ wird sich jetzt (überraschend) so mancher Arbeitgeber denken. Denn oftmals gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine jedenfalls auch der Betriebstreue dienende jährliche Gratifikation, die sie dann entgegen einer einzelvertraglichen Rückzahlungsklausel bei Ausscheiden eines Mitarbeiters z.B. zum 31. März des Folgejahres tatsächlich nicht wirksam zurückfordern können. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine solche „Sonderzahlung mit Mischcharakter“ nicht vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses zu…