Stundenhonorar für den Rechtsanwalt des Betriebsrats?

Nach § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Davon können Rechtsanwaltskosten für die Vertretung des Betriebsrates im Rahmen bzw. im Vorfeld von gerichtlichen oder Einigungsstellenverfahren umfasst sein. Wann der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für ein Stundenhonorar des Rechtsanwalts zu tragen, war bis zuletzt vom Bundesarbeitsgericht nicht geklärt. Nun entschied es: nur in bestimmten Ausnahmefällen (Beschluss vom 14.12.2016…