Grundzüge der Mitbestimmung im Aufsichtsrat

Neben der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung gibt der Gesetzgeber Arbeitnehmern auch im Rahmen der unternehmerischen Mitbestimmung die Möglichkeit, Einfluss auf die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Unternehmen oder Betrieb zu nehmen. Bei der Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat geht es im Gegensatz zur Wahl in den Betriebsrat weniger um die Realisierung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb, sondern vielmehr um die Beteiligung an betriebsübergreifenden unternehmerischen Vorgängen. Mögliche Varianten Die…