Betriebliches Eingliederungsmanagement: Welche Fallstricke Arbeitgeber kennen sollten (Video)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: bEM) soll längerfristige und häufige Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen reduzieren und den Arbeitsvertragsparteien helfen, das Arbeitsverhältnis mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen dauerhaft zu sichern. Warum die ordnungsgemäße Durchführung eines bEM keinesfalls unterschätzt werden sollte und was – neuerdings – zu beachten ist, erklärt unsere Counsel Dr. Daniela Quink-Hamdan aus unserem Berliner Büro. Lesen Sie ergänzend auch unseren Blogbeitrag vom 7. März 2022…

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Neue Hürden bei krankheitsbedingten Kündigungen

Das BAG verschärft die Anforderungen an die Bemühungen des Arbeitgebers beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Bisher haben Unternehmen in der Regel (allenfalls) einmal pro Jahr ein bEM durchgeführt, wenn Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren. Eine neue Entscheidung des BAG macht es nun notwendig, innerhalb von zwölf Monaten auch mehrfach ein bEM durchzuführen – ein bereits durchgeführtes bEM habe kein „Mindesthaltbarkeitsdatum von einem Jahr“….

Zurück in den Job mit betrieblichem Eingliederungsmanagement: Nicht erzwingbar, aber ratsam

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, soll der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, klären. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen ein sog. betriebliches…

To infinity and beyond? – Darlegungs- und Beweislast bei unterlassenem oder fehlerhaftem BEM  

To infinity and beyond – die Maxime der Filmfigur „Buzz Lightyear“ aus „Toy Story“ scheint sich zuweilen auch das BAG zu eigen machen, wenn es um das Thema der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess bei einem unterlassenen oder fehlerhaften betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement geht. Das BAG wird in seinen Entscheidungen zum Thema „betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ dabei nicht müde zu betonen, dass es sich um keine weitere Wirksamkeitsvoraussetzung…

BEM-Gespräch – Inhalte und Umsetzungspflichten

Häufig sehen sich Arbeitgeber mit dem Problem konfrontiert, dass Arbeitnehmer infolge häufiger Neu- bzw. fortwährender Folgeerkrankungen mehrere Monate, zum Teil sogar über ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt sind. Gerade in der derzeitigen Urlaubszeit sind solche Arbeitsausfälle nur schwer auf andere Arbeitnehmer im Betrieb oder Unternehmen zu verteilen. Vor allem in kleineren Unternehmen ist es kaum möglich, die fehlende Arbeitskraft innerhalb der betrieblichen Organisation zu kompensieren. Eine…

Wiedereingliederungsverlangen von Arbeitnehmern

Während Arbeitnehmer im Regelfall nach kurzer Arbeitsunfähigkeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, stellen sich bei häufiger Arbeitsunfähigkeit oder längeren Ausfallzeiten die Fragen, wann und wie die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers wieder voll hergestellt werden kann. Auf ärztlichen Rat hin wird in diesen Fällen vielfach der Versuch unternommen, die Arbeitsfähigkeit über eine Wiedereingliederung wiederherzustellen. Die Entscheidung des BAG vom 6.12.2017 – 5 AZR 815/16 beschäftigt sich instruktiv mit…

Kein BEM vor Versetzung: BAG präzisiert Billigkeitskontrolle

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt für die Praxis regelmäßig nur unter kündigungsrechtlicher Perspektive eine Rolle (sowie mit Einschränkungen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements). Häufig unbeachtet bleibt, dass zur Sicherstellung einer weiteren Beschäftigung als „Vorfeldmaßnahme“ zu einer Kündigung auch arbeitsrechtliche Weisungen in Betracht kommen können. Ist aber die Durchführung eines BEM Voraussetzung etwa für die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, auf dem geringere Fehlzeiten erwartet werden…

Durchführung des BEM – nicht ohne meinen Anwalt?

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet, Möglichkeiten zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sog. betriebliches Eingliederungsmanagement („BEM“). Die Klärung dieser Möglichkeiten erfolgt regelmäßig in einem persönlichen Gespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer. Aber hat dieser ein…