Emoticons auf Facebook als Kündigungsgrund?

Wieder hatte sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung mit sozialen Medien zu beschäftigen und wieder ging es um Äußerungen eines Arbeitnehmers auf Facebook. In einer öffentlich einsehbaren Facebook-Unterhaltung hatte der Arbeitnehmer seinen Unmut über Vorgesetzte kundgetan, sich dabei aber in seiner Wortwahl – und der Verwendung von Emoticons – vergriffen. Die Arbeitgeberin, ein Maschinenbauunternehmen, veranlasste dies zur außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das LAG Baden-Württemberg (Urteil…