Da steh´ ich nun, ich armer Tor! Und bin so klug, als wie zuvor … – Das BAG zum Zugang einer Kündigungserklärung durch Einwurf in den Hausbriefkasten

An die Beachtung oder die Missachtung von Fristen knüpft das Gesetz häufig gravierende Rechtsfolgen. Insbesondere anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist die Beachtung gesetzlicher Fristen vielfach von herausragender Bedeutung. So kann eine fristlose Kündigung von den Vertragsparteien gem. § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des maßgeblichen Sachverhalts erklärt werden. Nach §§ 4, 7 KSchG verliert ein Arbeitnehmer zudem die…