Übergangsgeld: Der „dritte Pensionsfall“ für Vorstandsmitglieder

Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft wird häufig ein Altersruhegeld sowie eine Versorgung bei Unfällen und Invalidität gewährt. Versorgungslücken können entstehen, wenn das Vorstandsverhältnis kurz vor Erreichen der Altersgrenze für die betriebliche oder gesetzliche Altersversorgung nicht verlängert wird. Diese Lücke kann über die Vereinbarung eines Übergangsgeldes geschlossen werden. Bei der dienstvertraglichen Gestaltung dieses „dritten Pensionsfalles“ gilt es aber einige Besonderheiten zu beachten, um die Leistung passgenau und rechtssicher…