Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal

Ist der Betriebsrat auch für Fremdpersonal zuständig? Die klare Antwort des BAG in seiner Entscheidung vom 12. März 2019: Ja, und zwar bei Arbeitsunfällen. Ereignet sich auf dem Betriebsgelände ein Unfall, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hierüber auch dann informieren, wenn die verunfallte Person nicht beim Arbeitgeber angestellt oder als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist. Mit seiner Entscheidung hat das BAG die ohnehin bereits sehr umfassende Informationspflicht…