Videoüberwachung: Das BAG hält Kurs

Das BAG hat mit zwei jüngeren Urteilen ein klares Zeichen gesetzt: Eine Videoüberwachung von Arbeitnehmern, die einer erheblichen Pflichtverletzung verdächtig sind, ist und bleibt zulässig, wenn andere Mittel nicht erfolgversprechend sind. Und: Die so erlangten Daten können regelmäßig auch prozessual verwertet werden, um eine Kündigung zu stützen. Diese vermeintlichen Selbstverständlichkeiten waren in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren in Zweifel gezogen worden. Wir zeigen die jüngsten…