Schwerbehindertenvertretung - die „kleine Schwester“ des Betriebsrats

Seit 2001 sind im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung geregelt. Erklärtes Ziel damals wie heute ist es, Menschen mit Behinderung ein Mehr an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Für Arbeitgeber sind neben dem Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte auch die Vorschriften über die Schwerbehindertenvertretung (SBV) von Bedeutung. Für deren Kosten haben sie ebenso wie für diejenigen des Betriebsrats aufzukommen; zudem sind…