Das Verwaltungsverfahren - kein "Showstopper" im Kündigungsschutzsstreit

Die Kündigung von Arbeitnehmern, die schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, bedarf besonderer vorbereitender Maßnahmen. Nicht nur die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist Wirksamkeitsvoraussetzung (wir berichteten in unserem Beitrag vom 18. Januar 2017 über die Neuerung) sondern auch die Zustimmung des Integrationsamtes muss zwingend vorliegen. Selbst bei erteilter Zustimmung können sich jedoch Unsicherheiten ergeben, die sich noch Jahre nach einer rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren realisieren können….

Alte Liebe rostet nicht – Später Widerspruch von Arbeitnehmern bei Betriebsübergang

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.12.2016 (8 AZR 612/15) zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, im Rahmen eines Betriebsüberganges nach § 613a BGB Haftungsrisiken zu identifizieren und zu verteilen. Auch nach dieser Entscheidung sind Arbeitnehmer über eine etwaig beim Erwerber bestehende Sozialplanprivilegierung zu informieren. Unterbleibe ein solcher Hinweis, sei die Information unvollständig. Wie und – erstmalig – wie lange sich diese fehlerhafte Unterrichtung auswirkt,…

Widerspruch mehr als 8 Jahre nach Betriebsübergang?

In der Folge von Betriebsübergängen besteht beim Veräußerer des Betriebs ebenso wie bei dessen Erwerber große Unsicherheit hinsichtlich des Überganges der Arbeitsverhältnisse, denn den Arbeitnehmern steht ein Widerspruchsrecht zur Seite. Die Phase der Unsicherheit ist bei fehlerfreier Belehrung der Arbeitnehmer durch die einmonatige Widerspruchserklärungsfrist des § 613a Abs. 6 S. 1 BGB begrenzt. Anderenfalls ist nur die Verwirkung des Widerspruchsrechts denkbar. Aktuell beschäftigte sich das…