Wirtschaftsausschuss: Zuständigkeiten bei Streit über Art und Weise der Auskunftserteilung

Nach dem gesetzlichen Leitbild soll der Wirtschaftsausschuss als ein Hilfsorgan des Betriebsrats über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens informieren und dem Unternehmer gleichfalls beratend zur Seite stehen. Das Betriebsverfassungsgesetz geht davon aus, dass der Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss als Beratungs- und Informationsorgan benötigt, wenn ein Unternehmen mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt. Auch wenn dem Wirtschaftsausschuss keine Beteiligungsrechte wie dem Betriebsrat selbst zukommen, so ist er ein…

Beteiligung des Wirtschaftsausschusses beim Share Deal

Bei einem Share Deal wird ein Unternehmen verkauft, indem der Käufer die Anteile an der Gesellschaft, z. B. GmbH-Anteile, erwirbt. In dieser Konstellation muss nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Wirtschaftsausschuss des zum Verkauf stehenden Unternehmens unterrichtet werden. Dies stellt in der Praxis eine gewisse Herausforderung dar, zumal meist sensible Informationen im Spiel sind und Details aus den Verkaufsverhandlungen geheim bleiben sollen. Wir geben Antworten auf die…