Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung. Unterschieden wird im Kern zwischen häufigen Kurzerkrankungen, Langzeiterkrankung und dauernder Arbeitsunfähigkeit. Selbst eine nahezu „wasserdichte“ krankheitsbedingte Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit kann am Inhalt einer nachlässig erstellten Betriebsratsanhörung scheitern. Dreistufige Wirksamkeitsprüfung und Darlegungslast Die soziale Rechtfertigung krankheitsbedingter Kündigungen ist in drei Stufen zu prüfen. Es geht darum, ob (1.) eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, (2.) eine erhebliche Beeinträchtigung…